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Liebe Hundefreunde,
Wir führen diese Listen mit aller gebotenen Sorgfalt und können Ihnen für Ihre Hilfsbereitschaft gar nicht genug danken!!!
Falls sich Überweisungen für einen gleichen Patenhund überschneiden und wir keine Ruf - Nr. oder mail Anschrift von Ihnen haben, setzen wir bitte Ihre Erlaubnis voraus, die Patenschaft auf einen anderen Hund übertragen zu dürfen. Vielen Dank.
Da wir nur eine kleine Orga sind, bitten wir Sie, uns bei Spenden unter 200 Euro, den Verwaltungsaufwand für Spendenbescheinigungen gem. u. a. Bestimmung zu erlassen. Vielen Dank.
WICHTIG - bzgl. Spenden bis 200 €
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BGBl 2007 Teil I S. 2332) wurden die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden (§ 10b des Einkommensteuergesetzes und §§ 48 ff. der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) rückwirkend zum 01.01.2007 geändert.
U. a. hat es eine Vereinfachungsregelung bei sog. Kleinspenden gegeben. Dies bedeutet, dass es für Spenden bis zu 200 Euro (bisher 100 Euro) genügt, wenn ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg für eine Einzelspende bis zu diesem Betrag vorgelegt wird.
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